Anfahrt der Feuerwehrkameraden zum Gerätehaus bei einem Einsatz
Wenn die Feuerwehr alarmiert wird
Da die Feuerwehr Parkstetten keine Berufsfeuerwehr ist, sondern aus freiwilligen Mitgliedern besteht, sind diese bei einer Alarmierung über Ihre Funkmeldeempfänger oder Sirene nicht im Feuerwehrhaus, sondern z.B. bei der Arbeit, zuhause oder unterwegs. Doch schon ab diesem Zeitpunkt ist es wichtig, so wenig Zeit wie möglich zu verlieren.
Deshalb haben einige Feuerwehrkameraden für die Fahrt mit ihrem Privat-PKW zum Feuerwehrhaus einen Dachaufsetzer mit der Aufschrift "FEUERWEHR IM EINSATZ", um damit den anderen Verkehrsteilnehmern den Feuerwehreinsatz signalisieren zu können.
Natürlich hat man mit diesem Dachaufsetzer nicht die Rechte wie mit Sondersignal. Sie dienen lediglich der Information für die anderen Verkehrsteilnehmer, damit diese die Dringlichkeit erkennen.
Die meisten Feuerwehrleute schalten auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus auch die Warnblinkanlage ein, um sich als Feuerwehr erkennbar zu machen und die Dringlichkeit zu zeigen.
Wenn Sie einen PKW mit solch einem Dachaufsetzer oder mit eingeschalteter Warnblinkanlage im Straßenverkehr sehen, können sie dem Retter helfen, indem Sie ihm die Vorfahrt gewähren oder rechts ranfahren, um ihm eine freie Fahrbahn schaffen.
Ihre Hilfe sollten Sie dem Retter allerdings deutlich und unmissverständlich signalisieren. Reagieren Sie nicht überhastet - Sie sollten durch Ihr Handeln niemanden gefährden.
Dem Feuerwehrangehörigen stehen im Alarmfall mit seinem Privatfahrzeug Sonderrechte nach §35 StVO zu, wenn dringende Eile geboten ist und hoheitliche Aufgaben zu erfüllen sind, was sich aus der Alarmierungsmeldung ergibt. Ab dem Alarmierungszeitpunkt gelten der Feuerwehrangehörige und sein Fahrzeug als Feuerwehr im Sinne des Absatzes 1.
Denken Sie immer daran, dass irgendwann vielleicht auch Sie die Feuerwehr schnellst möglich benötigen.
Text: 1. Kommandant Robert Wacker