Martinshorn - Auch bei Nacht

Sondersignal!!
 
Wir wollen Sie nicht ärgern.
 
Mit den ersten Fahrzeugen bei der Feuerwehr, ganz gleich ob Handkarren oder Pferdefuhrwerke, kamen auch die ersten "Sondersignale". Laute Rufe, Glocken oder Mundtröten machten jedem klar: "Platz machen, die Feuerwehr kommt!" An diesem Prinzip hat sich nur die Technik geändert. Ansonsten gilt auch heute: Fahrzeugen, die mit Blaulicht und Martinhorn unterwegs sind, ist sofort freie Bahn zu schaffen und Vorrang zu gewähren. Doch jeder Bürger und Verkehrsteilnehmer sollte noch mehr über Sondersignal wissen... 

Viele Autofahrer verhalten sich falsch, wenn im Rückspiegel plötzlich Blaulichter auftauchen. Die häufigste Fehlreaktion: das unvermittelte Abbremsen mitten auf der Fahrbahn. Damit riskieren Sie nicht nur einen Auffahrunfall mit anderen Fahrzeugen, sondern erreichen auch das Gegenteil vom Gewünschten: Sie behindern das Einsatzfahrzeug. Ebenso falsch ist: Unüberlegt rechts ranfahren, womöglich in eine Seitenstraße. Denn woher wissen Sie, ob das Einsatzfahrzeug nicht genau hier abbiegen muss? Besser ist folgender Grundsatz:

Was tun bei Sondersignal? 

- Stellen Sie fest, woher das Sondersignal kommt. 

- Versuchen Sie, vorauszusehen, wohin das Einsatzfahrzeug fährt (gesetzter Blinker?). 

- Fahren Sie am besten rechts an den Fahrbahnrand und signalisieren Sie das mit gesetztem Blinker. 

- Überlegen Sie dabei, ob ein schweres Feuerwehrfahrzeug die Straße immer noch passieren kann (Gegenverkehr beachten!). 

Warum auch in der Nacht mit Sondersignal?

"Nachts will ich meine Ruhe - da können die ihr Martinhorn ruhig abschalten!" Fühlen Sie sich auch gestört, wenn Sie nachts durch Sondersignal geweckt werden? Wir können es verstehen. Doch leider dürfen die Fahrer unserer Fahrzeuge darauf keine Rücksicht nehmen, wenn es darum geht, schnell auszurücken, um Menschenleben zu retten oder große Sachwerte zu erhalten. Das Einschalten von Blaulicht und Horn ist keine freiwillige Angelegenheit: Es ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 35, Straßenverkehrsordnung). Wenn Sonder- bzw. Wegerechte in Anspruch genommen werden, müssen Blaulichter und Tonsignal bei der Fahrt eingeschaltet werden. 

Sondersignal muss immer sein: Auch in der Nacht! 

Doch es ist kein willkürliches Gesetz, um Bürger zu ärgern. Ganz im Gegenteil: Es soll vor allem Sie als Verkehrsteilnehmer schützen. Die frühzeitige Ankündigung des Fahrzeugs soll jedem die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu reagieren - und so gefährliche Fahrmanöver oder gar Unfälle zu vermeiden. Das gilt im Berufsverkehr ebenso wie Nachts, wenn scheinbar keiner unterwegs ist. Denn rechnen Sie in solchen Augenblicken mit einem tonnenschweren Einsatzfahrzeug, das mit erhöhter Geschwindigkeit zu einem Unfall oder Brand unterwegs ist?

Und vielleicht haben Sie auch etwas Verständnis, wenn Sie darüber nachdenken:

Sie können sich bequem im Bett wieder umdrehen und weiterschlafen. Die Feuerwehrleute, die bis vor wenigen Minuten auch noch in ihren Betten lagen, haben dazu vielleicht in den nächsten Stunden keine Gelegenheit - und müssen am nächsten Morgen genauso zur Arbeit wie Sie. Und: Wenn Sie einmal die Hilfe der Feuerwehr brauchen, sind Sie sicherlich für einen schnellen Einsatz dankbar. Und dann wäre es Ihnen auch ziemlich egal, ob jemand anderes vielleicht durch die anrückende Feuerwehr geweckt wird...