Bevölkerungsschutz-Warnungen für den Landkreis Straubing-Bogen

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Aktuell vorliegende Warnmeldungen - MoWaS
Aktualisiert: vor 7 Minuten 25 Sekunden

Entwarnung: Katastrophenfall in Bayern

7. Juni 2021 - 7:05
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Katastrophenfall in Bayern" gesendet durch LZ Land BY vS/E (DEU, München). Die Warnung ist aufgehoben. Mit Ablauf des 06.06.2021 wird das Ende der am 09.12.2020 festgestellten Katastrophe im Freistaat Bayern auf Grund der Corona-Pandemie festgestellt. Es gelten weiterhin die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die im Internet unter https://www.bayern.de/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick/ , www.corona-katastrophenschutz.bayern.de sowie https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/ einsehbar sind. Bitte informieren Sie sich auch über weitere geltende Regelungen bei Ihrer kreisfreien Stadt oder Landratsamt. --- Diese Warnmeldung stammt aus dem Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Sie darf nur inhaltlich unverändert und nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet werden. Um die Authentizität der Warnmeldung zu überprüfen gehen Sie auf https://warnung.bund.de. Eine Einschränkung oder (zeitweise) Einstellung des RSS-Feeds ist z.B. für technische Wartungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung möglich.

Bitte nutzen Sie die neuesten RSS Feeds über warnung.bund.de

24. März 2021 - 13:37
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Katastrophenfall in Bayern

9. Dezember 2020 - 14:35
Aufgrund des Infektionsgeschehens in der Corona-Pandemie wird ab 9. Dezember 2020 das Vorliegen einer Katastrophe im Freistaat Bayern gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) festgestellt. Weitere Informationen sowie eine Übersicht der aktuellen Regelungslage können den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php ) sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/ ) entnommen werden. --- Diese Warnmeldung stammt aus dem Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Sie darf nur inhaltlich unverändert und nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet werden. Um die Authentizität der Warnmeldung zu überprüfen gehen Sie auf https://warnung.bund.de. Eine Einschränkung oder (zeitweise) Einstellung des RSS-Feeds ist z.B. für technische Wartungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung möglich.

Katastrophenfall in Bayern

9. Dezember 2020 - 14:35
Aufgrund des Infektionsgeschehens in der Corona-Pandemie wird ab 9. Dezember 2020 das Vorliegen einer Katastrophe im Freistaat Bayern gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) festgestellt. Weitere Informationen sowie eine Übersicht der aktuellen Regelungslage können den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php ) sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/ ) entnommen werden. --- Diese Warnmeldung stammt aus dem Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Sie darf nur inhaltlich unverändert und nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet werden. Um die Authentizität der Warnmeldung zu überprüfen gehen Sie auf https://warnung.bund.de. Eine Einschränkung oder (zeitweise) Einstellung des RSS-Feeds ist z.B. für technische Wartungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung möglich.

Entwarnung: Katastrophenfall in Bayern - weitere Informationen folgen in Kürze

9. Dezember 2020 - 14:22
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Katstrophenfall in Bayern" vom 09.12.2020 12:49:04 gesendet durch LZ Land BY (DEU, München). Die Warnung ist aufgehoben. Aufgrund des Infektionsgeschehens in der Corona-Pandemie wird ab 9. Dezember 2020 das Vorliegen einer Katastrophe im Freistaat Bayern gem. Art- 4 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Katastrophenschtzgesetzes (BayKSG) festgestellt. --- Diese Warnmeldung stammt aus dem Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Sie darf nur inhaltlich unverändert und nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet werden. Um die Authentizität der Warnmeldung zu überprüfen gehen Sie auf https://warnung.bund.de. Eine Einschränkung oder (zeitweise) Einstellung des RSS-Feeds ist z.B. für technische Wartungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung möglich.

Katstrophenfall in Bayern

9. Dezember 2020 - 12:49
Aufgrund des Infektionsgeschehens in der Corona-Pandemie wird ab 9. Dezember 2020 das Vorliegen einer Katastrophe im Freistaat Bayern gem. Art- 4 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Katastrophenschtzgesetzes (BayKSG) festgestellt. --- Diese Warnmeldung stammt aus dem Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Sie darf nur inhaltlich unverändert und nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet werden. Um die Authentizität der Warnmeldung zu überprüfen gehen Sie auf https://warnung.bund.de. Eine Einschränkung oder (zeitweise) Einstellung des RSS-Feeds ist z.B. für technische Wartungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung möglich.

Coronavirus: Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit

14. Oktober 2020 - 16:35
Die Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten Menschen steigt gegenwärtig stark an. Es wächst daher die Gefahr einer weiteren Verbreitung der Infektion und - je nach Einzelfall - auch von schweren Erkrankungen. --- Diese Warnmeldung stammt aus dem Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Sie darf nur inhaltlich unverändert und nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet werden. Um die Authentizität der Warnmeldung zu überprüfen gehen Sie auf https://warnung.bund.de. Eine Einschränkung oder (zeitweise) Einstellung des RSS-Feeds ist z.B. für technische Wartungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung möglich.

Coronavirus: Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit

14. Oktober 2020 - 16:35
Die Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten Menschen steigt gegenwärtig stark an. Es wächst daher die Gefahr einer weiteren Verbreitung der Infektion und - je nach Einzelfall - auch von schweren Erkrankungen. --- Diese Warnmeldung stammt aus dem Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Sie darf nur inhaltlich unverändert und nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet werden. Um die Authentizität der Warnmeldung zu überprüfen gehen Sie auf https://warnung.bund.de. Eine Einschränkung oder (zeitweise) Einstellung des RSS-Feeds ist z.B. für technische Wartungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung möglich.

Entwarnung: Bundesweiter Warntag 2020 - Probewarnung

10. September 2020 - 11:40
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Bundesweiter Warntag 2020 - Probewarnung" vom 10.09.2020 10:56:41 gesendet durch Nationale Warnzentrale (DEU, Bund, Bonn1). Die Warnung ist aufgehoben. In Deutschland findet heute der Warntag 2020 mit einem bundesweiten Probealarm für alle Warnmittel statt. Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung. --- Diese Warnmeldung stammt aus dem Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Sie darf nur inhaltlich unverändert und nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet werden. Um die Authentizität der Warnmeldung zu überprüfen gehen Sie auf https://warnung.bund.de. Eine Einschränkung oder (zeitweise) Einstellung des RSS-Feeds ist z.B. für technische Wartungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung möglich.

Coronavirus: Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit

11. August 2020 - 13:02
Die Corona-Lage besteht fort. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie ab sofort im Corona-Informations-Bereich der Warn-App NINA. Diese Warnmeldung wird künftig nur noch aktualisiert, wenn die bundesweite Lage dies erfordert. --- Diese Warnmeldung stammt aus dem Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Sie darf nur inhaltlich unverändert und nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet werden. Um die Authentizität der Warnmeldung zu überprüfen gehen Sie auf https://warnung.bund.de. Eine Einschränkung oder (zeitweise) Einstellung des RSS-Feeds ist z.B. für technische Wartungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung möglich.

Entwarnung: Kontaktbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie, Maskenpflicht bleiben in bestimmten Bereichen bestehen.

29. Juni 2020 - 14:42
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Kontaktbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie, Maskenpflicht" vom 08.06.2020 15:11:03 gesendet durch LZ Land BY vS/E (DEU, München). Die Warnung ist aufgehoben. Aktuell besteht im Freistaat Bayern in vielen Bereichen noch die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen sowie ein Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen. Aktuelle Informationen hierzu können auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege mit nachfolgendem Link abgerufen werden: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/ --- Diese Warnmeldung stammt aus dem Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Sie darf nur inhaltlich unverändert und nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet werden. Um die Authentizität der Warnmeldung zu überprüfen gehen Sie auf https://warnung.bund.de. Eine Einschränkung oder (zeitweise) Einstellung des RSS-Feeds ist z.B. für technische Wartungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung möglich.

Entwarnung: Ende des Katastrophenfalls in Bayern aufgrund der Corona-Pandemie

17. Juni 2020 - 12:43
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Katastrophenfall Bayern aufgrund der Corona-Pandemie" vom 08.06.2020 15:31:26 gesendet durch LZ Land BY vS/E (DEU, München). Die Warnung ist aufgehoben. Das Ende der am 16. März 2020 festgestellten Katastrophe im Freistaat Bayern gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) wurde mit Ablauf des 16. Juni 2020 festgestellt. Ergangene Regelungen zu Infektionsschutzmaßnahmen bleiben von der Beendigung des Katastrophenfalls unberührt und gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung fort. --- Diese Warnmeldung stammt aus dem Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Sie darf nur inhaltlich unverändert und nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet werden. Um die Authentizität der Warnmeldung zu überprüfen gehen Sie auf https://warnung.bund.de. Eine Einschränkung oder (zeitweise) Einstellung des RSS-Feeds ist z.B. für technische Wartungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung möglich.

Katastrophenfall Bayern aufgrund der Corona-Pandemie

8. Juni 2020 - 15:31
Die Bayerische Staatsregierung unter Führung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat am 16. März 2020 aufgrund der Corona-Pandemie den Katastrophenfall für ganz Bayern festgestellt. Dieser bleibt bis auf Weiteres bestehen. Es gilt nach wie vor eine Allgemeine Kontaktbeschränkung. Jeder ist angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein nötiges Minimum zu reduzieren; wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von mindestens 1,5 m einzuhalten. Alle Veranstaltungen, die nicht zwingend nötig sind, sollten abgesagt oder verschoben werden. --- Diese Warnmeldung stammt aus dem Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Sie darf nur inhaltlich unverändert und nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet werden. Um die Authentizität der Warnmeldung zu überprüfen gehen Sie auf https://warnung.bund.de. Eine Einschränkung oder (zeitweise) Einstellung des RSS-Feeds ist z.B. für technische Wartungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung möglich.

Kontaktbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie, Maskenpflicht

8. Juni 2020 - 15:11
Das Bayerische Staatministerium für Gesundheit und Pflege hat mit der aktuellen Fassung der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BayIfSMV) vom 29. Mai 2020 Bereiche des öffentlichen Lebens wieder freigegeben. Die bereits geltenden Kontaktbeschränkungen und die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase bleiben weiterhin bestehen. Die aktuelle Fassung der 5. BayIfSMV vom 29. Mai 2020 im Wortlaut (konsolidierte Lesefassung): https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/304/baymbl-2020-304.pdf --- Diese Warnmeldung stammt aus dem Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Sie darf nur inhaltlich unverändert und nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet werden. Um die Authentizität der Warnmeldung zu überprüfen gehen Sie auf https://warnung.bund.de. Eine Einschränkung oder (zeitweise) Einstellung des RSS-Feeds ist z.B. für technische Wartungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung möglich.

Coronavirus: Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit

6. Mai 2020 - 17:09
Die Corona-Lage besteht fort. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie ab sofort im Corona-Informations-Bereich der Warn-App NINA. Diese Warnmeldung wird künftig nur noch aktualisiert, wenn die bundesweite Lage dies erfordert. --- Diese Warnmeldung stammt aus dem Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Sie darf nur inhaltlich unverändert und nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet werden. Um die Authentizität der Warnmeldung zu überprüfen gehen Sie auf https://warnung.bund.de. Eine Einschränkung oder (zeitweise) Einstellung des RSS-Feeds ist z.B. für technische Wartungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung möglich.

Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona Pandemie, Maskenpflicht

26. April 2020 - 9:47
Das Bayerische Staatministerium für Gesundheit und Pflege hat mit der aktuellen Fassung der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV) vom 16. April 2020 neben den bereits geltenden Ausgangsbeschränkungen eine Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase eingeführt. Die „Maskenpflicht“ gilt ab dem 27. April 2020 in allen geöffneten Läden und Geschäften sowie im gesamten Öffentlichen Personennahverkehr sowie den hierzu gehörenden Einrichtungen wie Bahnsteige oder Wartehäuschen. Die aktuelle Fassung der 2. BayIfSMV vom 16. April 2020 im Wortlaut (konsolidierte Lesefassung): https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/04/zweite_baylfsmv_konsolidierte_lesefassung.pdf --- Diese Warnmeldung stammt aus dem Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Sie darf nur inhaltlich unverändert und nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet werden. Um die Authentizität der Warnmeldung zu überprüfen gehen Sie auf https://warnung.bund.de. Eine Einschränkung oder (zeitweise) Einstellung des RSS-Feeds ist z.B. für technische Wartungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung möglich.

Katastrophenfall Bayern aufgrund der Corona-Pandemie / Allgemeinverfügungen des StMGP

16. März 2020 - 13:58
Allgemeinverfügungen Die Bayerische Staatsregierung unter Führung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat am 16. März 2020 aufgrund der Corona-Pandemie den Katastrophenfall für ganz Bayern ausgerufen. Damit ist zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus eine klare Steuerung mit zentralen Eingriffs- und Durchgriffsmöglichkeiten möglich. Die Erkrankung ist sehr infektiös. Es besteht weltweit, deutschlandweit und bayernweit eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation mit starker Zunahme der Fallzahlen innerhalb weniger Tage auch in Bayern. Insbesondere ältere Menschen und solche mit vorbestehenden Grunderkrankungen sind von schweren Krankheitsverläufen betroffen und können an der Krankheit sterben. Da weder eine Impfung in den nächsten Monaten, noch derzeit eine spezifische Therapie zur Verfügung stehen, müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung zu verlangsamen, damit die Belastung für das Gesundheitswesen reduziert und die medizinische Versorgung sichergestellt werden kann. Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie Um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, wurde eine Reihe von Maßnahmen beschlossen: 1. Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit untersagt. Hiervon ausgenommen sind private Feiern in hierfür geeigneten privat genutzten Wohnräumen, deren sämtliche Teilnehmer einen persönlichen Bezug (Familie, Beruf) zueinander haben. Ausnahmegenehmigungen können auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Dies gilt ab 17. März bis einschließlich 19. April 2020. 2. Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird untersagt. Hierzu zählen insbesondere Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser. Dies gilt ab 17. März bis einschließlich 19. April 2020. 3. Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen hiervon sind in der Zeit von 6.00 bis 15.00 Uhr Betriebskantinen sowie Speiselokale und Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden. Ausgenommen sind zudem die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen bzw. die Auslieferung; dies ist jederzeit zulässig. Es muss sichergestellt sein, dass der Abstand zwischen den Gästen mindestens 1,5 Meter beträgt und dass sich in den Räumen nicht mehr als 30 Personen aufhalten. Weiter ausgenommen sind Hotels, soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden. Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020. 4. Untersagt wird die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art. Hiervon ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deutschen Post AG, Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen und der Online-Handel. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen für andere für die Versorgung der Bevölkerung unbedingt notwendige Geschäfte erteilen, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Die Öffnung von Einkaufszentren und Kaufhäusern ist nur für die in Ziffer 4 genannten Ausnahmen erlaubt. Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020. 5. Ist zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern eine Öffnung nach Ziffer 4 gestattet, so sind die Öffnungszeiten abweichend von § 3 LadSchlG: a. an Werktagen von 6 Uhr bis 22 Uhr b. an Sonn- und Feiertagen von 12 Uhr bis 18 Uhr. Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020. Diese Maßnahmen wurden durch eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales festgelegt. Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Vollzug des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG). Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 16.03.2020, Az. 51b-G8000-2020/122-67 Allgemeinverfügung des StMGP zur Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen Seit 14. März 2020 gilt eine Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Jeder Patient oder Betreute darf jetzt nur noch einen Besucher pro Tag für je eine Stunde empfangen. Ausnahmen sind möglich, etwa beim Besuch von Kindern, im Notfall oder in der Versorgung von Sterbenden. Ferner dürfen Personen, die in einem Risikogebiet waren, innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nach Verlassen dieses Gebiets diese Einrichtungen nicht betreten. Die Maßnahmen dienen vor allem dem Schutz von älteren Menschen in Pflegeeinrichtungen und ebenfalls besonderes Schutzbedürftigen in Krankenhäusern. Allgemeinverfügung des StMGP zur Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen vom 13.03.2020 Allgemeinverfügung des StMGP zum Betretungsverbot für Kinder in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogischen Tagesstätten Eine weitere Allgemeinverfügung regelt die am 13. März 2020 beschlossene bayernweite Schließung von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten. Das Betretungsverbot gilt vom 16. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020. Für bestimmte Personengruppen wird es eine Notfallbetreuung geben – etwa für die Kinder von Pflegekräften. Allgemeinverfügung des StMGP zum Betretungsverbot für Kinder in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogischen Tagesstätten vom 13.03.2020 Allgemeinverfügung des StMGP zum Besuch von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogische Tagesstätten vom 06.03.2020 (gültig bis 15. März 2020) --- Diese Warnmeldung stammt aus dem Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Sie darf nur inhaltlich unverändert und nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet werden. Um die Authentizität der Warnmeldung zu überprüfen gehen Sie auf https://warnung.bund.de. Eine Einschränkung oder (zeitweise) Einstellung des RSS-Feeds ist z.B. für technische Wartungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung möglich.